AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACADEMY2 GmbH & Co. KG

I. Allgemeine Bestimmungen
  1. Lieferungen und Leistungen der ACADEMY2 GmbH & Co. KG (fortan: ACADEMY2) erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
  2. Ein Schweigen von ACADEMY2 auf anderslautende Bestimmungen des Bestellers ist nicht als Einverständnis mit dessen Bedingungen anzusehen; deren Geltung wird widersprochen. Jede Abweichung von den Bedingungen von ACADEMY2 gilt als Ablehnung des Auftrags, eine dennoch auch unter Vorbehalt – erfolgte Entgegennahme einer Lieferung als Einverständnis mit den Bedingungen von ACADEMY2.
  3. Von den Verkaufs- und Lieferbedingungen von ACADEMY2 abweichende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Umfang der Lieferungen und Leistungen
  1. Alle Angebote von ACADEMY2 erfolgen freibleibend.
  2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sowie Erklärungen von Handelsvertretern von ACADEMY2 bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Die Preise gelten zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Verpackungs- und Versandkosten.
  2. Der Zahlungsanspruch von ACADEMY2 wird spätestens mit der Bereitstellung der Lieferung und/oder Leistung für den Besteller fällig.
  3. Für besonders angefertigte Muster berechnet ACADEMY2 die ihr entstandenen Bearbeitungskosten zzgl. Materialaufwand.
  4. Aufträge mit Vorausleistung durch ACADEMY2 werden unter der Voraussetzung angenommen, dass die Bonität des Bestellers gesichert ist. Sollten sich im Nachhinein Zweifel an der Bonität ergeben – insbesondere dadurch, dass frühere Rechnungen ohne Rechtsgrund nicht bezahlt wurden oder fruchtlose Zwangsvollstreckungsversuche beim Besteller sowie Scheck- oder Wechselproteste bekannt werden -, so ist der Lieferant berechtigt, von noch nicht beiderseits erfüllten Verträgen zurückzutreten oder aber deren Zahlungsbedingungen zu ändern und insbesondere Vorkasse sowie den vorherigen Ausgleich aller offenstehenden Forderungen zu verlangen.
  5. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  6. Ist der Besteller Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, stehen ihm ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB und Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Mängel der Lieferung oder Leistung vor der Vollziehung der Gewährleistung und für das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB.
IV. Frist für Lieferungen oder Leistungen
  1. Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, es wurde ausdrücklich Lieferung zu einem Fixtermin zugesagt. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum eines von ACADEMY2 nicht zu vertretenden vorübergehenden Lieferhindernisses.
  2. Eine vereinbarte Frist gilt mit der Bereitstellung für den Besteller als eingehalten. Wird der Versand vereinbart, gilt eine Frist als gewahrt, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht ist.
V. Verzug und Unmöglichkeit
  1. Ansprüche des Bestellers auf Verzugsentschädigung und Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung aufgrund Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von ACADEMY2 sind beschränkt auf 10 v H des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht oder nicht rechtzeitig in zweckdienliche Verwendung genommen werden kann. Entschädigungsansprüche, die über die vorgenannte Grenze hinausgehen, sind in allen Fällen des Verzuges oder der Unmöglichkeit, auch nach Ablauf einer von ACADEMY2 etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
  2. Etwa angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Gewährleistungsansprüche

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet ACADEMY2 nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

  1. Die Mängelansprüche des Bestellers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch ACADEMY2 fehl, so kann der Besteller die Vergütung mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer VII bleiben hiervon unberührt.
  2. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf in jedem Fall der Schriftform. Eine solche Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
  3. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung erhoben werden.
  4. Bei etwaigen verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen 1 Jahr nach Erbringung der Leistung erfolgen; die gesetzliche Verjährung bleibt hiervon unberührt.
VII. Schadenersatzansprüche
  1. Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn ACADEMY2, den Vertretern von ACADEMY2 oder den Erfüllungsgehilfen von ACADEMY2 nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind.
  2. ACADEMY2 haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht für Mangelfolgeschäden sowie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden, es sei denn, ACADEMY2, den Vertretern von ACADEMY2 oder den Erfüllungsgehilfen von ACADEMY2 ist grobes Verschulden anzulasten.
  3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen Kraft Gesetzes z. B. bei der Haftung für die Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird.
VIII. Rechte von ACADEMY2
  1. Sofern ACADEMY2 Leistungen bei Dritten beauftragt, die urheberrechtlichen Schutz genießen, überträgt der Dritte ACADEMY2 räumlich unbeschränkt für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der dortigen Leistungen in allen Sprachen und in allen Ländern. Der Dritte räumt ACADEMY2 für den gleichen Zeitraum außerdem folgende ausschließliche Nebenrechte ein:
    • Leistungen in Zeitungen, Zeitschriften, wissenschaftlichen Publikationen, Internetpublikationen und/oder sonstigen Publikationen; das Recht, Übersetzungen in anderen Sprachen oder Mundarten zu erlauben;
    • das Recht zu sonstigen Vervielfältigungen, insbesondere durch photomechanische
      o. ä. Verfahren (z. B. Fotokopien);
    • das Recht zur Übertragung auf Trägermaterial zur digitalen Wiedergabe
      (USB-Stick, CD-ROM u. ä.) und zu dessen Vervielfältigung;
    • das Recht zur Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung der Leistungen;
    • das Recht, die Leistungen in Datenbanken, Dokumentationssystemen
      oder in speicherähnlicher Art (z. B. Internet) einzubinden, und das
      Recht, die eingebrachten Leistungen elektronisch oder in ähnlicher Weise
      zu übermitteln;
    • das Recht, die Leistungen mittels Bild- und/oder Tonträger öffentlich
      wahrnehmbar zu machen;
    • das Recht zum gewerblichen oder nicht gewerblichen Ausleihen oder
      Vermieten oder Verkaufen von Vervielfältigungsstücken der gleichen Art.
  2. ACADEMY2 ist insbesondere jederzeit frei, die eingeräumten Rechte nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen auf Dritte zu übertragen.
  3. Sofern die Leistungen von ACADEMY2, die gegenüber Dritten als Besteller erbracht werden, Bestandteile enthalten, die urheberrechtlichen Schutz genießen, wird dem Besteller ausschließlich das Recht zur unmittelbaren und eigenen Nutzung übertragen. Dem Besteller ist es insbesondere untersagt, derartige Bestandteile ohne vorherige Zustimmung von ACADEMY2 an Dritte zu übertragen oder Dritten die Verwendung solcher Bestandteile zu gestatten.
  4. Der Besteller ist überdies verpflichtet, bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bestandteilen in Leistungen von ACADEMY2 auf die Urheberschaft von ACADEMY2 hinzuweisen; dies durch Anbringung eines Copyright-Vermerkes im Sinne des Welturheberrechtabkommens.
IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Fürth. ACADEMY2 ist berechtigt, den Besteller auch in seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und der Bestimmungen des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

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