Um an klinischen Prüfungen/Leistungsstudien teilnehmen zu können, fordern Ethik-Kommissionen und Behörden nachgewiesene Qualifikationen. Auch die Auffrischung Ihrer Qualifikationen, z.B. bei wesentlichen rechtlichen Änderungen oder wenn Ihre aktive Beteiligung an klinischen Prüfungen/Leistungsstudien länger als 3 Jahre zurückliegt, wird von Ethikkommissionen, Behörden und Sponsoren gefordert.
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