Welcher ist der Richtige für mich, GCP-Update- oder GCP-Auffrischungskurs?

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Waren Sie in den letzten 3 Jahren aktiv an der Durchführung einer klinischen Prüfung nach dem Arzneimittelgesetz beteiligt und können Sie diese Beteiligung auch Ihrer zuständigen Ethik-Kommission lückenlos nachweisen? (anhand Ihres Lebenslaufes, der zertifizierten Teilnahme an Prüfertreffen etc…)?

JA

Sie benötigen den GCP-Update-Kurs, wenn Sie über folgende wesentliche neue gesetzliche Änderungen noch nicht bereits nachweislich informiert sind:

  • Verordnung (EU) Nr.536/2014
  • Wie hat sich das Arzneimittelgesetz mit dem 4. AMG Änderungsgesetz verändert
  • Welche Änderungen sich im Arzneimittelgesetz mit der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 seit Januar 2022 ergeben haben.
  • Veränderte ICH-GCP-Guidelines (ICH-GCP-E6(R2)) und Ausblicke
  • Kernpunkte des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG: Inkrafttreten 25. Mai 2018) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO: Inkrafttreten 25. Mai 2018)
  • Kernpunkte des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG: Inkrafttreten 31. Dez. 2018)

NEIN

dann benötigen Sie den GCP-Auffrischungskurs. Dieser Kurs beinhaltet selbstverständlich auch alle aktuellen regulatorischen Änderungen aus dem GCP-Update Kurs.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Kurs Ihre zuständige Ethik-Kommission und die federführende Ethik-Kommission fordern, empfehlen wir Ihnen unseren Auffrischungskurs zu belegen, da dieser bisher von allen Ethik-Kommissionen anerkannt wurde.

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