Die Vorschriften zum Substitutionsrecht in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) erscheinen Juristen wie Medizinern gleichermaßen wie ein Buch mit sieben Siegeln. Die zentrale Vorschrift des § 5 BtMVV wirkt zwar in der Tat sperrig und unübersichtlich, sie enthält aber bei genauer Betrachtung in Verbindung mit den Vorgaben in den BÄK‑Richtlinien ausgewogene und durchaus praktikable Regelungen zur Verschreibung und Anwendung von Substitutionsmitteln. Mit der Änderung der BtMVV im Mai 2017 verfolgt der Verordnungsgeber das Ziel, suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte durch den Abbau von Unsicherheiten bei der rechtlichen Bewertung von Substitutionsbehandlungen zu mehr Substitutionsbehandlungen zu motivieren und dadurch die Versorgungssituation in Deutschland spürbar zu verbessern.
Der Vortrag zum Substitutionsrecht zeigt auf, dass dies grundsätzlich gelungen ist. Dabei versucht der Referent, Licht ins vermeintlich dunkle Substitutionsrecht zu bringen, indem er das wesentliche Regelungssystem der aktuell geltenden BtMVV darstellt und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen erläutert.
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