Ärzt:innen jeder Fachrichtung dürfen seit dem 1. März 2017 Cannabisblüten und -extrakte mittels Betäubungsmittel-(BtM-)Rezept verordnen. Prof. Müller-Vahl und Prof. Reimer gehen in dieser Online-Fortbildung auf die damit verbundenen wichtigsten Fragen ein. Sie klären auf, wann und wie Cannabis als Therapeutikum zum Einsatz kommen kann, wie sich die Datenlage aktueller klinischer Studien gestaltet und welche historischen Hürden bis dato genommen wurden.

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